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Ladesäulen für Unternehmen

Ladesäulen in Dresden für Ihren Firmen­parkplatz.

Wir prüfen, wie viel Ihr Anschluss hergibt, planen die Ladepunkte samt Lastmanagement und melden sie beim Netzbetreiber an.

Ladepunkte auf Stelen an einer Hauswand, davor zwei geparkte Autos

Ablauf

Vom Parkplatz zum Ladepunkt.

Vier Schritte, einer davon liegt beim Netzbetreiber. Den Rest machen wir.

  1. Termin auf dem Hof

    Wir sehen uns Stellplätze, Zählerschrank und Anschlussleistung an. Dazu die Frage, wie viele Fahrzeuge wann laden sollen: Mitarbeiter über den Tag, Fuhrpark über Nacht, Gäste dazwischen.

  2. Angebot und Anmeldung

    Sie bekommen ein Angebot mit Leistungsverzeichnis. Parallel melden wir die Ladeeinrichtungen beim Netzbetreiber an. Ab 12 kVA in Summe entscheidet er selbst, und dafür hat er zwei Monate Zeit.

  3. Graben und Zuleitung

    Fundamente, Leerrohre, Zuleitung bis in den Zählerschrank. Wenn der Hof einmal offen ist, legen wir Reserve für weitere Stellplätze gleich mit ein.

  4. Montage und Einstellung

    Säulen setzen, anschließen, Lastmanagement einrichten und messen, ob die Verteilung so läuft wie geplant. Danach Inbetriebnahme und Einweisung.

Lastmanagement

Vier Autos, ein Anschluss.

Die Frage ist selten, ob der Hof Platz hat. Die Frage ist, was die Leitung hergibt.

  • Ladepunkt 1
  • Ladepunkt 2
  • Ladepunkt 3
  • Ladepunkt 4
Zusammen am Anschluss Was der Anschluss hergibt

Alle vier laden. Das System verteilt, was gerade frei ist, und bleibt unter der vereinbarten Leistung.

Ohne Steuerung rechnet der Netzbetreiber damit, dass alle gleichzeitig voll laden. Diese Leistung müssten Sie am Anschluss kaufen.

Statisch: ein fester Deckel

Die Ladepunkte teilen sich eine fest eingestellte Leistung, die auch dann passt, wenn der Betrieb voll läuft. Einfach eingerichtet, aber die Reserve am Abend bleibt ungenutzt.

Dynamisch: was übrig ist

Ein Sensor misst, was die Halle gerade zieht, und gibt den Rest ans Laden. Nachts und am Wochenende steht damit fast die ganze Anschlussleistung für die Fahrzeuge bereit.

Was der Netzbetreiber empfiehlt

Ab vier Ladeeinrichtungen an einem Anschluss rät der Netzbetreiber zu einem Energiemanagementsystem. Vorschrift ist das nicht, aber ohne System wird bei der Anmeldung mit voller Gleichzeitigkeit gerechnet.

Zu beachten, Stand September 2026: Der Netzanschluss ist auf einen Belastungsgrad von 0,7 ausgelegt. Im Mittel über 24 Stunden dürfen also nicht mehr als 70 Prozent der angemeldeten Leistung entnommen werden. Wer dauerhaft darüber liegt, bekommt eine Prüfung durch den Netzbetreiber, und die Anpassung des Anschlusses zahlt der Anschlussnehmer.

Netzbetreiber

Angemeldet wird vor dem Bau.

Je nach Ort ist ein anderer Netzbetreiber zuständig.

Ladepunkt auf einer Stele vor einer verputzten Hauswand

Bis 12 kVA genügt die Anzeige

Darüber entscheidet der Netzbetreiber und hat dafür zwei Monate Zeit. Zwei Ladepunkte mit je 11 kW liegen schon darüber, deshalb gehört die Anmeldung an den Anfang und nicht ans Ende.

Anmelden darf nur der eingetragene Betrieb

Formicas steht im Installateurverzeichnis Sachsen Ost. Wir reichen die Unterlagen ein und holen die technischen Vorgaben ein, bevor etwas bestellt wird.

Das Lastmanagement gehört mit in die Anmeldung

Gemeldet wird, was die Anlage tatsächlich kann und wie sie begrenzt ist. Eine Steuerung, die später dazukommt und nicht gemeldet ist, hilft Ihnen im Streitfall nicht.

Wer laden darf

Nicht der Schlagbaum entscheidet.

Ob ein Ladepunkt als öffentlich zugänglich gilt, hängt nicht daran, ob der Zugang beschränkt ist.

Ein Hotelparkplatz kann öffentlich zugänglich sein

Auch dann, wenn nur Gäste laden dürfen. Der Mitarbeiterparkplatz hinter der Werkszufahrt ist es in aller Regel nicht. Dazwischen liegen Praxis, Laden und Gastronomie, und genau dort lohnt die Frage vor dem Bau.

Ist er es, kommen Pflichten dazu

Der Ladepunkt muss der Bundesnetzagentur gemeldet werden, binnen zwei Wochen nach Inbetriebnahme, dazu kommen Vorgaben zur Preisangabe. Diese Meldung liegt beim Betreiber, also bei Ihnen. Wir bereiten sie vor.

Wer nach Kilowattstunden abrechnet, braucht geeichte Technik

Das gilt für Gäste ebenso wie für Mitarbeiter, sobald Geld fließt. Zuständig ist die Eichdirektion in Dresden, die Eichfrist liegt bei acht Jahren. Diese Weiche stellen wir mit Ihnen, bevor die Säule bestellt ist.

Reihe von Wandladepunkten in einer Tiefgarage, jeder Stellplatz mit Parkschild gekennzeichnet

Pflicht im Bestand, Stand Oktober 2026: Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen brauchen seit dem 1. Januar 2025 einen Ladepunkt. Für Gebäude, die ein kleines oder mittleres Unternehmen überwiegend selbst nutzt, gilt das nicht. Bei Neubau und größerer Renovierung kommen Quoten für Leitungsinfrastruktur dazu und der ausführende Betrieb bestätigt schriftlich, dass die Arbeiten dem Gesetz entsprechen.

Was den Preis macht

Vier Posten, die alles bewegen.

Preise nennen wir nach der Besichtigung, im Angebot mit Leistungsverzeichnis.

Weg und Tiefbau
Die Entfernung vom Zählerschrank zum Stellplatz, der Belag darüber und die Frage, wie viele Fundamente gesetzt werden.
Anzahl und Art der Ladepunkte
Wechselstrom bis 22 Kilowatt ist der Normalfall. Gleichstrom lädt deutlich schneller, verlangt aber mehr vom Anschluss und kostet ein Vielfaches.
Anschluss und Steuerung
Ob die vorhandene Leistung reicht, welches Energiemanagement dazu passt und ob der Anschluss angepasst werden muss.
Abrechnung
Kostenloses Laden für Mitarbeiter ist die einfachste Variante. Sobald nach Kilowattstunden abgerechnet wird, braucht es geeichte Technik und ein Zugangssystem.

Fragen

Was Betriebe uns zuerst fragen.

Wie viele Ladepunkte verträgt unser Anschluss?

Das hängt an der angemeldeten Anschlussleistung und daran, was der Betrieb selbst zieht. Wir messen das über einige Tage, bevor wir planen. Mit Lastmanagement passen fast immer mehr Ladepunkte an den Anschluss, als man auf den ersten Blick denkt.

Brauchen wir wirklich ein Lastmanagement?

Vorschrift ist es nicht. Der Netzbetreiber empfiehlt es ab vier Ladeeinrichtungen an einem Anschluss. Ohne System wird bei der Anmeldung mit voller Gleichzeitigkeit gerechnet, und die Anschlussleistung dafür kostet mehr als die Steuerung.

Müssen wir unsere Ladepunkte irgendwo melden?

Beim Netzbetreiber immer, das machen wir. Bei der Bundesnetzagentur nur dann, wenn der Ladepunkt öffentlich zugänglich ist, und zwar binnen zwei Wochen nach Inbetriebnahme. Diese Meldung liegt beim Betreiber; wir sagen Ihnen vorher, ob sie Sie betrifft.

Können Mitarbeiter bei uns laden, und wie rechnen wir ab?

Technisch ist beides machbar: kostenlos mit Freigabe über Karte oder App, oder nach verbrauchten Kilowattstunden. Sobald abgerechnet wird, muss die Säule eichrechtskonform messen.

Wie lange dauert das Ganze?

Der Teil, den wir nicht in der Hand haben, ist die Zustimmung des Netzbetreibers: bis zu zwei Monate ab vollständigen Unterlagen. Deshalb melden wir früh an. Wie lange Tiefbau und Montage dauern, hängt am Hof und steht im Angebot.

Kontakt

Erst messen, dann planen:
wir sehen uns Ihren Hof an.

Sagen Sie uns, wie viele Stellplätze Sie haben und was in der Halle läuft. Damit lässt sich am Telefon schon einschätzen, wie viele Ladepunkte an Ihren Anschluss passen.

0163 7004839

info@formicas.de

Magdeburger Straße 58, 01067 Dresden

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